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    Home » Trinkgeld bei Kartenzahlung: Kommt es tatsächlich beim Personal an?
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    Trinkgeld bei Kartenzahlung: Kommt es tatsächlich beim Personal an?

    By Karl JacksonJuli 30, 2026Keine Kommentare4 Mins Read
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    Jeden Abend findet in Restaurants ein kleines, bekanntes Ritual statt. Die meisten Menschen geben einen Prozentsatz ein, ohne groß darüber nachzudenken, sobald das Kartenlesegerät herumgeschwenkt wird und ein Trinkgeld-Bildschirm erscheint. Es fühlt sich an, als sei die Transaktion abgeschlossen. Das Essen ist vorbei. Für die Person, die gerade Ihren Tisch abgeräumt hat, fängt die Geschichte jedoch erst an.

    Ein per Karte gegebenes Trinkgeld landet an diesem Abend nicht in der Tasche des Empfängers, im Gegensatz zu ein paar Scheinen, die auf der Tischdecke liegen gelassen werden. Je nachdem, wie der Arbeitgeber die Lohnabrechnung handhabt, erreicht das Trinkgeld den Kellner möglicherweise erst im nächsten Zahlungszyklus, der ein oder zwei Wochen später stattfinden könnte. Es gelangt dann in eine Bearbeitungswarteschlange und verbleibt im Zahlungssystem.

    Trinkgeld Bei Kartenzahlung Kommt Es Tatsaechlich Beim Personal An
    Trinkgeld Bei Kartenzahlung Kommt Es Tatsaechlich Beim Personal An

    Es ist wichtig zu wissen, dass diese Verzögerung rechtmäßig ist. Es besteht ein erheblicher Unterschied zwischen einem Trinkgeld, das am Dienstag erhalten wird, und einem, das am Donnerstag der folgenden zwei Wochen eingeht und Beschäftigte im Gastgewerbe leben häufig am Rande der Armut.

    Die Vorschriften im Vereinigten Königreich wurden durch ein neues Gesetz, das im Oktober 2024 in Kraft trat, erheblich verschärft. Arbeitgeber sind nun gesetzlich verpflichtet, alle Trinkgelder, Zuwendungen und Servicegebühren vollständig an ihre Mitarbeiter weiterzugeben ohne Abzüge oder unklare Pooling-Regelungen, die den Firmeninhaber begünstigen.

    Auf dem Papier scheint das einfach zu sein, und für viele Beschäftigte stellt es eine erhebliche Verbesserung dar. Doch nicht alles wird durch die Gesetzgebung verändert. Die Verteilung der Trinkgelder, wer einen Anteil davon erhält und ob Mitarbeiter im Hintergrund wie Geschirrspüler, Küchenhilfen und Servicekräfte einen Anteil an dem erhalten, was die Gäste hinterlassen, unterscheidet sich nach wie vor stark von Betrieb zu Betrieb.

    Servicegebühren sind ein ganz anderes Thema, das oft für Verwirrung sorgt. Es ist nicht immer ein Trinkgeld, wenn in einem Londoner Restaurant 12,5 % auf die Rechnung aufgeschlagen werden, noch bevor man überhaupt die Gelegenheit hatte, sich das Essen anzusehen. Die HMRC betrachtet dies als freiwillig und von der Mehrwertsteuer befreit, wenn die Kunden eine echte Wahl haben, ob sie zahlen möchten oder nicht.

    Wenn es vorgeschrieben ist und man keine wirkliche Wahl hat, ist es steuerpflichtig, und der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, Sozialversicherungsbeiträge auf den ausgezahlten Betrag zu entrichten. In der Praxis führt dies dazu, dass ein handschriftliches Trinkgeld, das man selbst hinzufügt, und eine Zeile auf der Rechnung mit der Bezeichnung „freiwillige Servicegebühr“ sehr unterschiedlich behandelt werden, sobald sie in das Buchhaltungssystem eingegeben sind.

    Dann gibt es noch das Thema „Troncs“ ein Begriff, der etwas ganz Bestimmtes beschreibt, aber etwas theatralisch klingt. Ein „Tronc“ ist eine Gruppenvereinbarung, bei der ein bestimmter „Troncmaster“ Trinkgelder sammelt und gemäß festgelegter Richtlinien unter den Mitarbeitern verteilt; dies ist üblicherweise in größeren Restaurants und Hotels der Fall.

    Trinkgelder, die über dieses System verteilt werden, unterliegen nicht der Sozialversicherung, sofern die Regelung unabhängig vom Arbeitgeber verwaltet wird und der „Troncmaster“ die tatsächliche Kontrolle über die Verteilung hat. „Troncs“ sind seit Jahrzehnten in der stark frequentierten Gastronomie weit verbreitet, da sie den Beschäftigten einen erheblichen finanziellen Vorteil bieten. Dabei gilt eine echte Unabhängigkeitsvoraussetzung: Verwaltet ein Geschäftsführer des Unternehmens den „Tronc“, werden die Zahlungen über die Hauptlohnabrechnung abgewickelt und gelten als Arbeitgeberzahlungen.

    Wenn man all dies von außen betrachtet, scheint es, als habe sich das Trinkgeldsystem zwar verbessert, aber nicht mit den tatsächlichen Bedürfnissen der Beschäftigten Schritt gehalten. Heutzutage wird der Großteil des Geldes, das in diesem Bereich umläuft, gesetzlich geregelt.

    Unklarheiten bestehen jedoch weiterhin hinsichtlich des Zeitpunkts und der Frage, wer im Sinne eines Trinkgeldpools als „Personal“ gilt. Es ist in Ordnung, nach einem Trinkgeld zu fragen, auch wenn die Person, die Ihr Essen zubereitet hat, keinen Anteil davon erhalten hat. In den meisten Restaurants wird dies nicht als unhöflich angesehen. Für manche wird es sogar erfrischend sein.

    Bargeld hat nach wie vor einen besonderen Reiz, weil es schneller den Weg findet und nicht, weil es das System umgeht. Ohne den Umweg über die Lohnabrechnung oder das Warten auf das Ende einer Abrechnungsperiode gelangt es noch am selben Abend direkt zu der betreffenden Person. Dieser Unterschied ist nach wie vor wichtig für Gäste, die möchten, dass ihre Dankbarkeit sofort spürbar ist. Das Trinkgeld per Karte ist für Menschen, die nicht oft Bargeld bei sich tragen, nicht nutzlos; es kommt nur etwas langsamer an und fällt auf Reisen weniger auf.

    Trinkgeld bei Kartenzahlung
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    Karl Jackson
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    Karl Jackson ist Foodautor und Gastronomiefan mit einer Leidenschaft für die kulinarischen Traditionen Großbritanniens und Deutschlands. Er schreibt über Pub-Kultur, alltägliche Essrituale und die Geschichten hinter den Gerichten, die Menschen am meisten lieben — von der perfekten kalten Platte bis hin zu jahrhundertealten Backtraditionen. Seine Texte erkunden die Verbindung zwischen Essen, Kultur und Gemeinschaft, erzählt mit Neugier und tiefem Respekt für das Handwerk des Kochens. Karl ist Redakteur bei The Three Horseshoes Norton, wo er über Rezepte, Restaurants, Lifestyle und die lebendige Geschichte der europäischen Esskultur berichtet.

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