Das leise Summen vor dem ersten Akkord, das Gefühl, dass ein Dienstagabend plötzlich Bedeutung bekommt es gibt eine ganz bestimmte Atmosphäre, die nur eine Live-Band in einer Kneipe schaffen kann. Kneipenbesitzer sind sich dessen bewusst. Das ist einer der Gründe, warum Live Musikveranstaltungen zu einer verlässlichen Attraktion für Veranstaltungsorte geworden sind, die versuchen, mit dem Komfort des Sofas und der Streaming Kultur zu konkurrieren.
Viele Veranstaltungsortbetreiber übersehen einen entscheidenden Schritt, der einen lukrativen Abend in eine teure Lektion verwandeln kann zwischen der Buchung der Band und dem Anfüllen des Saals. Die GEMA spielt bei diesem Schritt eine Rolle.
Deutschlands Verwertungsgesellschaft für musikalische Aufführungsrechte heißt GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist seit Anfang des 20. Jahrhunderts tätig. Im Allgemeinen ist sie dafür zuständig, im Namen von Komponisten und Songwritern Gebühren einzuziehen, wann immer deren Werke öffentlich aufgeführt oder wiedergegeben werden.

Dazu gehören die lokale Band, die freitags in Ihrem Hinterzimmer auftritt, das Radio, Filme ja, auch Coverversionen. Es handelt sich um eine legitime Einrichtung mit einem konkreten Ziel. Viele Kneipenbesitzer empfinden jedoch die Art und Weise, wie dieses Ziel umgesetzt wird, als Quelle ihrer Frustration.
Der Geltungsbereich ist weiter gefasst, als die meisten Menschen zunächst annehmen. Die GEMA deckt nicht nur deutsche Musik ab, sondern fungiert auch als deutsche Zweigstelle internationaler Verwertungsgesellschaften wie PRS in Großbritannien sowie ASCAP und BMI in den USA.
Daher gilt die Lizenzpflicht, wenn Ihre Live-Band einen Beatles-Song, einen aktuellen Chart-Hit oder irgendetwas anderes aufführt, das zum umfassenden GEMA-Repertoire gehört. In diesem Punkt gibt es keinen Zweifel. Veranstalter sind für die gesamte anfallende Gebühr verantwortlich nicht nur für einen Teil oder einen Prozentsatz wenn auch nur ein einziger während des Abends gespielter Song unter die Zuständigkeit der GEMA fällt. Die gesamten Kosten.
Kleinere Veranstaltungsorte geraten in dieser Situation typischerweise in Schwierigkeiten. Es liegt nahe anzunehmen, dass ein Stadionkonzert mit höheren Anforderungen verbunden ist als ein Akustik-Set eines Trios in einem Saal mit 60 Plätzen. In der Realität sieht die GEMA das jedoch anders.
Jede öffentliche Veranstaltung, bei der Musik gespielt wird von Open-Mic-Abenden bis hin zu Straßenfesten muss entweder die entsprechende Nutzungsgebühr entrichten oder eine Playlist vorlegen, die belegt, dass ausschließlich urheberrechtsfreie Musik gespielt wurde. Für einen vielbeschäftigten Gastwirt, der sich bereits um Personalplanung und Warenbestellungen kümmern muss, wird der Verwaltungsaufwand dieser zweiten Option oft unterschätzt.
Im Vergleich zu einigen anderen Verwertungsgesellschaften ist der Umgang mit der GEMA aufgrund ihrer strengen Mitgliedschaftsvoraussetzungen besonders schwierig. Wenn sich Musiker bei der GEMA registrieren lassen, verlieren sie die persönliche Freiheit, beispielsweise die Aufführung ihrer Musik in einem kleinen unabhängigen Veranstaltungsort oder bei einer Gemeindeveranstaltung zu gestatten, ohne Tantiemen zu zahlen.
Die GEMA hat die kollektive Kontrolle über diese Lizenzierungsentscheidung. Sowohl Musiker als auch Veranstaltungsortbetreiber, die theoretisch das gemeinsame Anliegen haben, dass Live-Musik floriert, sind infolgedessen äußerst frustriert.
Ob sich der regulatorische Druck auf die Verwertungsgesellschaften in den kommenden Jahren wesentlich ändern wird, ist noch umstritten. In dem Bestreben, Alternativen zu schaffen, sammelte die Cultural Commons Collecting Society (C3S) über Crowdfunding mehr als 117.000 Euro ein und präsentierte sich als flexiblere Alternative, die es Künstlern ermöglicht, Lizenzen unter Creative Commons zu vergeben und ihre eigenen Nutzungsentscheidungen zu treffen. Das Projekt scheint jedoch nicht genug Anklang gefunden zu haben, um ein echter Konkurrent zu werden. Die GEMA ist derzeit nach wie vor die einzige verfügbare Option in Deutschland.
Auch wenn der Papierkram kompliziert ist, lautet der praktische Rat für Kneipenbesitzer ganz einfach: Nehmen Sie vor dem Auftritt Kontakt mit der GEMA auf und nicht erst danach. Die Größe des Veranstaltungsortes, gegebenenfalls die Ticketpreise sowie die Art der Veranstaltung werden bei der Berechnung der Gebühren berücksichtigt.
Eine nachträgliche Rechnung zu erhalten, ist ein weitaus schlimmeres Szenario, das sich vermeiden lässt, wenn man sich im Vorfeld Klarheit verschafft. Um die lizenzrechtlichen Rahmenbedingungen zu verstehen, in die man sich begibt, lohnt es sich außerdem, die auftretenden Künstler im Vorfeld nach ihren Setlists zu fragen, anstatt ihre kreativen Entscheidungen zu kontrollieren. Das Publikum sollte Live-Musik in Kneipen unbeschwert genießen können. Hinter den Kulissen ist das selten der Fall.
